Mittwoch, 29.08.2019, 09.30 Uhr - 13.30 Uhr

Halle/Saale

Anmelden

Der EuGH hat mit Urteil vom 04.07.2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig erklärt. Die dadurch eintretende Rechtsunsicherheit ist für Architekten und Ingenieure ebenso ein Schock, wie für die öffentlichen Auftraggeber, denen das Preisrecht der HOAI Sicherheit gab.

Die Entscheidung hat somit erhebliche Bedeutung für laufende und künftige Verträge ebenso wie für derzeit laufende und erst anstehende Vergabeverfahren.

Das Sonderseminar zeigt auf, wie sich das Urteil praktisch auswirkt und welche Handlungsoptionen für Auftraggeber und Auftragnehmer jetzt bestehen.