Donnerstag, 19.09.2019, 9.30 Uhr - 13.30 Uhr

Halle/Saale

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Der EuGH hat mit Urteil vom 04.07.2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig erklärt. Die dadurch eintretende Rechtsunsicherheit ist für Architekten und Ingenieure ebenso ein Schock, wie für die öffentlichen Auftraggeber, denen das Preisrecht der HOAI Sicherheit gab.

Die Entscheidung hat somit erhebliche Bedeutung für laufende und künftige Verträge ebenso wie für derzeit laufende und erst anstehende Vergabeverfahren.

Das Sonderseminar zeigt auf, wie sich das Urteil praktisch auswirkt und welche Handlungsoptionen für Auftraggeber und Auftragnehmer jetzt bestehen.

Lektionen

Weitere Seminarschwerpunkte:

  • Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019
  • Auswirkungen auf laufende Verträge
  • Auswirkungen auf laufende Vergabeverfahren
  • Auswirkungen auf Honorarklagen
  • Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • Künftige Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Honorarmodelle
  • Leistungsbilder
  • HOAI 2020?
  • Auswirkungen auf das Landesvergabegesetze
  • Weitere wichtige Hinweise

Zielgruppen

  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber
  • Architekten
  • Ingenieure