Leinenbach Wirtschaftskanzlei
  • Home
  • Kompetenzen
  • Kanzlei / Kooperation
  • Aktuelles
  • Kontakt

Mängelansprüche wegen Heizungsreparatur verjähren in zwei Jahren!

Wann ist ein Wohnungsanzahlbegrenzung zulässig?

Schimmel in der Wohnung: Kein Schmerzensgeld ohne Mangelanzeige!

Selbständiges Beweisverfahren: Hinweis vor Antragszurückweisung!

Bauliche Veränderung ermöglicht Umnutzung: Gestattungsbeschluss anfechtbar?

Wer muss Jahresabrechnung erstellen: neuer oder alter Verwalter?

Geologische Baubetreuung ist keine Dienstleistung!

Wann stellt eine schwere Verfehlung die Integrität des Bieters infrage?

Mietpreisbremse gilt auch für in den Mietvertrag eintretenden Dritten

Rücktritt wegen optischer Mängel einer Einbauküche?

Inhalt

  • Home
  • Aktuelles
  • Termine
  • Service
  • Datenschutz
  • Impressum

Kontakt

Leinenbach Wirtschaftskanzlei
Klausenerstraße 20/20a
D-39112 Magdeburg

0391 / 54 48 66
0391 / 54 48 688
mail@leinenbach.pro
mail@leinenbachpro.de-mail.de
© 2025 Leinenbach Wirschaftskanzlei